SFG-Mitglied werden

 

Du liebst das Freibad Gimbsheim? Du liebst Schwimmen? Oder du möchtest gerne wandern und auch noch Radfahren? Dann bist Du bei uns richtig. Unsere Mitglieder sorgen gemeinsam dafür, dass das Freibad Gimbsheim erhalten bleibt und wir alle dort schwimmen können.

Als Mitglied erwarten wir von Dir, dass Du Dich für das Freibad einsetzt (z.B. indem Du bei Besuchen mit auf das Freibad achtest, bei unseren Angeboten mitmachst und - soweit Dir möglich, mindestens drei Stunden pro Jahr ehrenamtlich mitarbeitest)  sowie, dass Du Deinen Beitrag zahlst.

Der SFG bietet Dir als Mitglied eine ganze Menge:

  • Du bist Teil der großen SFG-Familie und hast vielfältige Möglichkeiten neue Menschen und Aktivitäten im Verein kennenzulernen.
  • Du kannst während der Saison das Freibad 15 Stunden am Tag  (6 bis 21 Uhr, Frühschwimmgruppe von 5 bis 6 Uhr) nutzen,
  • Du hast - je nach Voraussetzungen - die Möglichkeit zur Teilnahme an verschiedenen Trainingsgruppen,
  • Du kannst an den Konzerten im Bad teilnehmen,
  • Du kannst ganzjährig an den über 800 Wandertagen der großen Familie des Deutschen Volkssportvereins teilnehmen (3 Euro pro Teilnahme, DVV Wandern - Aktuelles Angebot (dvv-wandern.de) und dort Punkte für Wanderabzeichen sammeln.  
  • Du kannst Dich bei vielfältigen Aufgaben ehrenamtlich einbringen,
  • Du erhältst Rabatte auf unsere Kurse,
  • Du erhältst Rabatte auf unsere Schwimmabzeichen,
  • als Hauptmitglied über 18 hast Du im Rahmen unserer Kapazität eine kostenlose Parkmöglichkeit für den PKW (mit Parkkarte) und immer mit Fahrrad,
  • Du kannst preiswerter ein Auto leasen bei ASS (https://ichbindeinauto.de).

Herzlich Willkommen. Wir sind eine gute und fröhliche Gemeinschaft. Wir stehen für Breitensport, bei dem jede und jeder selbst seine Ziele festlegt. Wir kommunizieren freundlich, sind aber bei Regelverstößen klar und deutlich. Dazu noch ein ernstes Wort:

Du erhältst als Mitglied eine persönliche Mitgliedskarte. Diese darf für den Zugang nur durch Dich persönlich genutzt werden. Du machst Dich strafbar und verstößt gravierend gegen die Regeln des SFG, wenn jemand anderes mit dieser Karte das Freibad betritt. Darüber hinaus haftest Du persönlich, wenn sich diese Person verletzt, denn es besteht für sie kein Versicherungsschutz. Das gilt auch, wenn Deine Kinder die Karte zur Nutzung weitergeben.

Download
Haus- und Badeordnung für das Freibad Gimbsheim
Badeordnung 2024.pdf
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