Mitglied werden

Du liebst das Freibad Gimbsheim? Du liebst Schwimmen? Oder du möchtest gerne wandern und auch noch Radfahren? Dann bist Du bei uns richtig. Unsere Mitglieder sorgen gemeinsam dafür, dass das Freibad Gimbsheim erhalten bleibt und wir alle dort schwimmen können.

Als Mitglied erwarten wir von Dir, dass Du Dich für das Freibad einsetzt (z.B. indem Du mindestens drei Stunden pro Jahr ehrenamtlich mitarbeitest, bei unseren Angeboten mitmachst und bei Besuchen mit auf das Freibad achtest)  sowie, dass Du Deinen Beitrag zahlst.

Der SFG bietet Dir als Mitglied eine ganze Menge:

  • Du bist Teil der großen SFG-Familie und hast vielfältige Möglichkeiten neue Menschen und Aktivitäten im Verein kennenzulernen.
  • Du kannst während der Saison das Freibad 15 Stunden am Tag  (6 bis 21 Uhr, Frühschwimmgruppe von 5 bis 6 Uhr) nutzen,
  • Du hast - je nach Voraussetzungen - die Möglichkeit zur Teilnahme an verschiedenen Trainingsgruppen,
  • Du kannst an den Konzerten im Bad teilnehmen,
  • Du kannst ganzjährig an den über 800 Wandertagen der großen Familie des Deutschen Volkssportvereins teilnehmen (3 Euro pro Teilnahme, DVV Wandern - Aktuelles Angebot (dvv-wandern.de) und dort Punkte für Wanderabzeichen sammeln.  
  • Du kannst Dich bei vielfältigen Aufgaben ehrenamtlich einbringen,
  • Du erhältst Rabatte auf unsere Kurse,
  • Du erhältst Rabatte auf unsere Schwimmabzeichen,
  • als Hauptmitglied über 18 hast Du im Rahmen unserer Kapazität eine kostenlose Parkmöglichkeit für den PKW (mit Parkkarte) und immer mit Fahrrad,
  • Du kannst preiswerter ein Auto leasen bei ASS (https://ichbindeinauto.de).

Mitgliedsbeiträge ab 2023 (+2,5% im Vergleich zu 2022)

 

 

Durchschnittlicher Monatsbeitrag 2023

1. Einzelmitglied (mindestens 26 Jahre als)

6,71 Euro (80,50 Euro / Jahr)

2. Partnermitglied (Ehegatte, Lebenspartner oder eheähnliche Partnerschaft mit gleichem Wohnsitz) eines Einzelmitglieds (mind. 26 Jahre), Abbuchung vom gleichen Konto wie Einzelmitglied

5,42 Euro (65,00 Euro / Jahr)

3. Einzelmitglied (18. bis 25. Lebensjahr)

 5,42 Euro (65,00 Euro / Jahr)

 

4. Einzelmitglied (12 bis 17 Jahre)

4,38 Euro (52,50 Euro / Jahr)

 

5. Einzelmitglied (6 bis 11 Jahre)

2,79 Euro (33,50 Euro / Jahr)

6. Einzelmitglied (unter 6 J.)

0,22 Euro (2,60 Euro / Jahr)

7. Familie (Zusammenfassung von einem erwachsenen Einzelmitglied und ggf. dem Partnermitglied mit den als Einzelmitglied geführten eigenen Kindern oder bis zu fünf eigenen Enkelkindern; Abbuchung erfolgt vom gleichen Konto)

16,42 Euro (= 197,00 Euro)

 

 

 Die Zuordnung erfolgt durch das SFG-Mitgliederbüro anhand des Alters. Die Zusammenfassung zu einer Familie als Partner/in muss beantragt werden. 

 

Allgemeine Kosten:

Die Aufnahmekosten bei einem Neueintritt betragen 15,00 Euro; gedeckelt auf 50 Euro, wenn eine Familie mit mehr als drei Mitgliedern zu einem Termin eintritt. 10,00 Euro Zuschlag erheben wir bei Beitragszahlung nicht mit SEPA-Mandat. Eine Rücklastschrift kostet 4,00 Euro plus Bankgebühr. 5,00 Euro kostet die Ausstellung einer Ersatz-Mitgliedskarte, 10,00 Euro die Freischaltung oder Mitgliedskartenrückgabe nach Sperre. 5,00 Euro kostet ein KFZ-gebundener Saison-Parkausweis; dieser ist für Hauptmitglieder kostenfrei (bis zu 3 Kennzeichen). Für 10,00 Euro kann ein Spind gemietet werden. 

SFG-Halbzeitaktion für Neumitglieder

Wer sicher ist, längerfristig SFG-Mitglied sein zu wollen, kann ab 1. August 2023 die Halbzeitaktion nutzen. Der Mitgliedsbeitrag für 2023 halbiert sich (nicht auch die Beitrittsgebühr), aber eine Kündigung ist frühestens zum Ende 2024 möglich. Bitte auf den Mitgliedsantrag "Halbzeitaktion" schreiben. Der Mitgliedsbeitrag ab 2024 ist in normaler Höhe zu bezahlen.

 

 

Beiträge für 2024

Die Mitgliederversammlung hat beschlossen. auch die Beiträge 2024 nur leicht und weniger als die Inflation zu erhöhen (im Durchschnitt rund 3 %). Eine andere Entscheidung betrifft die Abteilungsbeiträge Leistungsschwimmen, weil wir hier im Vergleich zu anderen Sportvereinen deutlich zu niedrig lagen und immer noch liegen. 

 

• Ab 26 Jahre:    83,00 €
• 18-25 Jahre:    67,00 €
• 12-17 Jahre:    54,00 €
• 6-11 Jahre:      35,00 €
• bis 5 Jahre:       3,00 €
• Partnermitglied: 67,00 €
• Familienmitgliedschaft203,00 €(einmal Schwerbehindertenrabatt möglich)
Schwerbehindertenrabatt ab 60 v.H. und ab 6 Jahre: minus 10 Euro
Sozialrabatt für erwachsene Leistungsempfänger: minus 25 Euro nach 3 Stunden Ehrenamt (soweit körperlich möglich)

 

Abteilungsbeitrag Leistungsschwimmen pro Gruppe: 65 Euro

 

Allgemeine Kosten:

Die Aufnahmekosten bei einem Neueintritt betragen 15,00 Euro; gedeckelt auf 50 Euro, wenn eine Familie mit mehr als drei Mitgliedern zu einem Termin eintritt. 10,00 Euro Zuschlag erheben wir bei Beitragszahlung nicht mit SEPA-Mandat. Eine Rücklastschrift kostet 4,00 Euro plus Bankgebühr. 5,00 Euro kostet die Ausstellung einer Ersatz-Mitgliedskarte, 10,00 Euro die Freischaltung oder Mitgliedskartenrückgabe nach Sperre. 5,00 Euro kostet ein KFZ-gebundener Saison-Parkausweis; dieser ist für Hauptmitglieder kostenfrei (bis zu 3 Kennzeichen). Für 10,00 Euro kann ein Spind gemietet werden. 

 

 

Vereinsschecks der Bundesregierung für Neumitglieder

Das Bundesinnenministerium gibt Dir mit einem Vereinsscheck die Möglichkeit, 40 Euro Zuschuss zum Mitgliedsbeitrag und der Beitrittsgebühr zu erhalten. Den Scheck einfach mit dem Mitgliedsantrag einreichen. Hier ist der Link:

https://foerderportal.dosb.de/gutscheinaktion/sportvereinsscheck

Abbuchung Mitgliedsbeiträge

Der Jahresbeitrag wird in zwei Raten (einmal im April und einmal Juli / August) abgebucht. In 2023 verschieben sich die Zeitpunkte wegen einer Softwareumstellung. 

 

Formulare

Download
Beitrittserklärung (pro Person 1 Exemplar ausfüllen, auch Kinder, Partner und jedes Familienmitglieder)
Sie können das Formular am PC ausfüllen, es speichern, versenden und drucken.
Mitgliedsantrag Neu.docx
Microsoft Word Dokument 870.4 KB
Download
Antrag für Familien/Partner (Zusatzblatt zu den einzelnen Beitrittserklärungen)
Sie können den günstigeren Familientarif für sich, Partner und eigene Kinder oder Enkel beantragen.
Zusammenfassung Partner Familie.docx
Microsoft Word Dokument 36.3 KB

Große Familien

Wir unterstützen die Mitgliedschaft großer Familien. Bei uns zahlen die ersten beiden minderjährigen Kinder ihren Mitgliedsbeitrag. Ab dem dritten minderjährigen Kind erheben wir keinen Beitrag. Wir bieten außerdem einen attraktiven Familientarif an. Dafür hat uns der Verband kinderreicher Familien ausgezeichnet.

Abteilungsbeiträge

  • Abteilungsbeitrag Leistungsschwimmen: 44 Euro (1 x Training / Woche),
  • Abteilungsbeitrag Leistungsschwimmen: 88 Euro (2 x Training / Woche).
  • Abteilungsbeitrag „Schwimmkurs“ = Kursgebühren für den Kurs, wie vom Vorstand festgelegt.
  • Andere Abteilungen: kein Abteilungsbeitrag 

Zuschuss für Geringverdiener

Wir sind ein Verein, der bewusst auch Geringverdienern die Mitgliedschaft ermöglichen will.

 

Erwachsene können formlos per E-Mail oder schriftlich beim Vorstand eine Reduzierung des Beitrags um 15 Euro beantragen, wenn sie Grundsicherungsleistungen beziehen (Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Berufsausbildungsbeihilfe, BAföG, Wohngeld, Asylbewerberleistung). Bitte lege eine Kopie der aktuellen Befreiung vom Rundfunkbeitrag oder des Leistungsbescheids bei. Die Reduktion erfolgt, nachdem drei ehrenamtliche Arbeitsstunden erfolgt sind.

 

Für Minderjährige im Grundsicherungsbezug übernimmt das Jobcenter oder Sozialamt die Beiträge (inkl. Leistungsschwimmen) und Schwimmkursbeiträge im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) direkt. Nach vorheriger Absprache können vom Amt auch besondere Ausrüstungsgegenstände bezahlt werden (z.B. besondere Ausrüstung für Leistungsschwimmer).  Anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Bezug von Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, nach § 2 AsylbLG oder von Kinderzuschlag bzw. Wohngeld.   Insgesamt hat Dein Kind ein Budget von 120 Euro pro Jahr. Du findest die Rechtsgrundlage für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in § 28 Abs. 7 SGB II, § 6b BKGG i.V.m. § 28 Abs. 7 SGB II bzw. § 34 Abs. 7 SGB XII.

Für die Entscheidung über Anträge von Kindern und Jugendlichen im Wohngeldbezug (auch: Kinderwohngeld), im Bezug des Kinderzuschlages, Sozialhilfe oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung und sogenannten Analogleistungen nach § 2 AsylbLG ist der Landkreis (Sozialamt) zuständig. Bei Bezug von Arbeitslosengeld II der Eltern das Jobcenter. Beim Kreis Mainz-Bingen gehören beide zur Kreisverwaltung.
Der SFG unterschreibt die Bestätigung, wenn Du uns diese ausgefüllt abgibst. Den Antrag beim Amt musst Du im aktuellen Bewilligungsabschnitt stellen. Das Amt zahlt direkt an den Verein.

 

Unter 6-Jährige sind als Familienmitglied eines Erwachsenen beitragsfrei.

 

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Antrag auf BuT beim Jobcenter Alzey-Worms
antrag-leistungen-bildung-teilhabe-SGB-I
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Antrag auf BuT bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms
Antrag_auf_Leistungen_fuer_Bildung_und_T
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Antrag auf BuT bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen
BuT Antrag KV Mz-Bi.pdf
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Bestätigung für das Jobcenter Alzey-Worms
bestaetigung-teilhabe-soziales-kulturell
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Bestätigung für die Kreisverwaltung Alzey-Worms
Bildungspaket_Bestaetigung_Teilhabe_am_s
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Bestätigung für die Kreisverwaltung Mainz-Bingen
KV Mainz-Bingen Bestaetigung.pdf
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